Title: Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer – welche Folgen drohen wirklich?
Author: Hatlé &amp; Westkamp Rechtsanwälte
Published: 10. Juni 2026
Last modified: 24. Juni 2026

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# Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer – welche Folgen drohen wirklich?

 Veröffentlicht am [10. Juni 202624. Juni 2026](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/)
von [Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte](https://www.ra-hatle-westkamp.de/author/hatle-westkamp-rechtsanwaelte/)

Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer werden als **Straftaten **verfolgt und möglicherweise
sogar mit Haftstrafen bestraft. Die drastischsten Folgen drohen bei Unfällen mit
hohem Sachschaden oder Personenschaden.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was steckt hinter Fahrerflucht – und warum ist sie kein Kavaliersdelikt?](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#was-steckt-hinter-fahrerflucht-und-warum-ist-sie-kein-kavaliersdelikt)
 3. [Was passiert, wenn man betrunken fährt – und wann wird es strafbar?](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#was-passiert-wenn-man-betrunken-faehrt-und-wann-wird-es-strafbar)
 4. [Welche Strafen drohen – und wie schnell wird es existenzbedrohend?](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#welche-strafen-drohen-und-wie-schnell-wird-es-existenzbedrohend)
 5. [Wie wirken sich diese Vergehen auf Alltag und Zukunft aus?](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#wie-wirken-sich-diese-vergehen-auf-alltag-und-zukunft-aus)
 6. [FAQ](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#faq)
 7. [Take-Aways](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#take-aways)
 8. [Fazit](https://www.ra-hatle-westkamp.de/alkohol-am-steuer-folgen/?output_format=md#fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Fahrerflucht ist eine Straftat und kann sich zudem auf die Fahrerlaubnis auswirken.
 * Das Strafmaß für Fahrerflucht hängt von der Art und dem Umfang des Unfallschadens
   ab.
 * Alkoholisiert zu fahren kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat darstellen.

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## Was steckt hinter Fahrerflucht – und warum ist sie kein Kavaliersdelikt?

**Wie ist Fahrerflucht definiert?**

„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, auch als Fahrerflucht bekannt, ist nach §
142 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Als unerlaubtes Entfernen gilt 
es, wenn man sich entfernt, bevor man anderen Unfallbeteiligten oder Geschädigten„
die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung“
ermöglicht hat. Ist niemand anwesend, um diese Feststellungen zu treffen, gilt eine
den Umständen angemessene Wartezeit. Mit einem Strafmaß, das Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen
von bis zu drei Jahren umfasst, ist Fahrerflucht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
Hinzu kommen möglicherweise ein Fahrerlaubnisentzug sowie Punkte in Flensburg.

Die **Feststellung Ihrer Personalien und Ihrer Beteiligung am Unfall** ist ein wichtiger
Aspekt, wenn es um Fahrerflucht geht. Diese müssen Sie als Unfallbeteiligter oder
Unfallbeteiligte in jedem Fall ermöglichen. Auch wenn Sie sich nach Ablauf der angemessenen
Wartezeit gemäß § 142 StGB Absatz 1 Nr. 2 vom Unfallort entfernen, sind Sie verpflichtet,
die Feststellung unverzüglich nachträglich zu ermöglichen. Dazu können Sie Ihre 
Unfallbeteiligung einer nahe gelegenen Polizeistation mitteilen. Als **Unfallbeteiligter
oder Unfallbeteiligte gelten Sie gemäß § 142 StGB Abs. 5**, wenn Ihr „Verhalten 
nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“. Ihre **
Schuld muss hierfür also nicht klar feststehen**, sondern lediglich möglich sein.

Rund um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, oder Fahrerflucht, gibt es viele**
Missverständnisse**:

 * Es **reicht nicht aus**, einen **Zettel mit den eigenen Daten** am beschädigten
   Fahrzeug anzubringen. Sie müssen eine **angemessene Wartezeit** verstreichen 
   lassen. Bei kleinen Sachschäden kann eine halbe Stunde ausreichen. Gab es allerdings
   einen Personenschaden oder größeren Sachschaden, müssen Sie mitunter auch länger
   als eine Stunde warten.
 * Auch bei **geringfügigem Sachschaden** dürfen Sie sich nicht einfach vom Unfallort
   entfernen und die Polizei muss in der Regel verständigt werden.
 * Auch eine **kurze Abwesenheit **vom Unfallort vor der Feststellung der Personalien
   kann als Fahrerflucht gewertet werden.
 * Sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei zu melden, führt**
   nicht automatisch zu Straffreiheit**. Von der Strafe kann abgesehen werden, wenn
   bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Es stimmt allerdings, dass es sich **nicht um Fahrerflucht handelt, wenn nur Ihr
Fahrzeug beschädigt wurde** und Sie sich vom Unfallort entfernen.

Die folgenden Situationen wirken vielleicht harmlos, es handelt sich aber um strafbare
Fahrerflucht:

 * Sie verursachen beim Ausparken eine Beule an einem anderen parkenden Fahrzeug.
   Da Sie auf dem Weg zur Arbeit sind, befestigen Sie eine Notiz mit Ihren Daten
   und Telefonnummer am Scheibenwischer und entfernen sich.
 * Sie beschädigen beim Einparken ein anderes Fahrzeug, der Eigentümer oder die 
   Eigentümerin scheint aber nicht in der Nähe zu sein. Sie gehen in einem nahegelegenen
   Restaurant essen und schauen später noch einmal nach, ob er oder sie aufgetaucht
   ist.
 * Sie beschädigen beim Parken auf einem Supermarktparkplatz ein anderes Fahrzeug
   mit der Tür Ihres Autos. Sie befestigen eine Notiz am Scheibenwischer und entfernen
   sich, da Sie glauben, dass dies auf einem Privatparkplatz nicht als Fahrerflucht
   gewertet wird.
 * Sie haben im fließenden Verkehr mit Ihrem Außenspiegel den Außenspiegel eines
   anderen Fahrzeugs berührt und fahren weiter, da dabei anscheinend nur ein kleiner
   Kratzer entstanden ist.

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## Was passiert, wenn man betrunken fährt – und wann wird es strafbar?

Alkoholisiert Auto zu fahren, kann je nach Umständen eine **Ordnungswidrigkeit oder
eine Straftat** darstellen. Dabei liegt der Unterschied nicht nur im Promillewert.
Auch andere Faktoren spielen eine Rolle –  insbesondere, wenn Ausfallerscheinungen
wie bspw. Fahrfehler vorliegen oder ein Unfall verursacht wurde. So kann eine Fahrt
mit 0,3 Promille Alkohol im Blut bereits als Straftat gewertet werden, wenn Sie 
beispielsweise ein Stoppschild überfahren, Schlangenlinien fahren oder beim Einparken
ein anderes Fahrzeug berühren. Da Sie das **Fahrzeug nicht mehr sicher beherrschen**,
handelt es sich dann um eine **Trunkenheitsfahrt**. Ab 1,1 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt
stets als Straftat gewertet.

| **Promillegrenze** | **Rechtliche **** ****Einordnung** | **Mögliche **** ****Sanktionen** | 
| 0,3 | Relative Fahruntüchtigkeit: bei Ausfallerscheinungen als Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB gewertet | i.d.R. Geldstrafe, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, 3 Punkte im Fahreignungsregister | 
| 0,5 | Ordnungswidrigkeit nach
§ 24 a I StVG auch ohne Ausfallerscheinungen | Hohes Bußgeld von mehr als 500 €; Fahrverbot, 2 Punkte im Fahreignungsregister; bei wiederholten Verstößen schwerere Sanktionen | 
| 1,1 | Absolute Fahruntüchtigkeit: auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat gewertet | Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen oder Haftstrafe, Führerscheinentzug mit Sperrfrist (bei Anzeichen für Alkoholismus MPU möglicherweise erforderlich), 3 Punkte im Fahreignungsregister | 
| 1,6 | Fahreignung nicht mehr gegeben; strafbare Trunkenheitsfahrt auch für Radfahrende | Geldstrafe von oft mehr als 40 Tagessätzen oder Haftstrafe, Führerscheinentzug mit Sperrfrist (MPU erforderlich), 3 Punkte im Fahreignungsregister |

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## Welche Strafen drohen – und wie schnell wird es existenzbedrohend?

Sowohl Trunkenheitsfahrten als auch Fahrerflucht können nicht nur **Geldstrafen**,
sondern auch **Fahrerlaubnisentzug** und **Punkte im Fahreignungsregister** nach
sich ziehen. Deshalb ist es keine gute Idee, nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss
nach Hause zu fahren, um auszunüchtern, weil man glaubt, dass man 24 Stunden Zeit
hat, sich bei der Polizei zu melden.

Das Strafmaß für Fahrerflucht **hängt vom Sach- bzw. Personenschaden ab**. Bei „
nicht geringem“ Sachschaden bis 1300 € droht oft nur eine Geldstrafe von etwa **
30 Tagessätzen**, ein Fahrverbot ist unwahrscheinlich. Bei höherem bzw. „erheblichem“
Sachschaden oder Personenschaden muss mit einem  Entzug der Fahrerlaubnis samt Sperrfrist
sowie Punkten im Fahreignungsregister gerechnet werden. Überdies sind auch **Freiheitsstrafen
möglich**, wenn beim Unfall Personen zu Schaden gekommen sind.

Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss ist die Lage ebenfalls komplex, da verschiedene
Faktoren einbezogen werden müssen. **Erstverstöße** werden in der Regel deutlich
milder sanktioniert als wiederholte Trunkenheitsfahrten. Ein Führerscheinentzug 
ist übrigens im Grunde auch bei Fahrten mit 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen
möglich, indem sich die Punkte im Fahreignungsregister** auf acht Punkte summieren**.

Neben den Punkten im Fahreignungsregister ist noch eine** weitere Nebenfolge** zu
beachten: Sowohl bei Fahrerflucht als auch bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann
die Kfz-Haftpflichtversicherung Sie in Regress nehmen. Ihre Kaskoversicherung zahlt
zudem möglicherweise gar nicht und begründet dies mit **Ihrem Fehlverhalten**.

Zu den **potenziell existenzbedrohenden Folgen** zählen also:

 * Führerscheinentzug mit Sperrfrist und ggf. MPU
 * hohe Geldstrafen
 * Regressforderungen der Versicherer
 * Haftstrafen
 * Eintrag im Bundeszentralregister

Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall – auch bei einem geringen Schaden oder einer
geringer Alkoholisierung – **mit einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin
besprechen**. Gemeinsam mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei für [Verkehrsstrafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/verkehrsstrafrecht/?output_format=md)
stehen Ihre Chancen, gravierende oder gar existenzbedrohende Folgen zu vermeiden,
in der Regel deutlich besser.

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## Wie wirken sich diese Vergehen auf Alltag und Zukunft aus?

Sowohl Trunkenheitsfahrten als auch Fahrerflucht können sich auf zwei Arten auf 
Beruf und Alltag auswirken. Einerseits ist der Entzug der Fahrerlaubnis selbst ein
drastischer Einschnitt für Personen, die **privat oder beruflich darauf angewiesen
sind, ein Auto zu fahren**. Dies umfasst Berufskraftfahrer und -fahrerinnen, aber
auch Pendler und Pendlerinnen sowie Menschen in ländlichen Regionen, die das Auto
für die Versorgung nutzen.

Eine weitere möglicherweise langfristig schwierige Folge stellt die strafrechtliche
Verurteilung dar, die im **Bundeszentralregister** erfasst wird. Im Rahmen einer**
Zuverlässigkeitsüberprüfung** für bestimmte Berufe, etwa Sicherheitspersonal im 
Luftverkehr, Mitarbeitende in Betrieben der kritischen Infrastruktur oder Werttransportfahrer
und -fahrerinnen, wird regelmäßig auch das Bundeszentralregister abgefragt.

Nicht zuletzt entsteht möglicherweise ein **erheblicher finanzieller Schaden**, 
wenn die Versicherung Leistungen verweigert und Sie als Unfallverursacher oder Unfallverursacherin
aufgrund des Blutalkoholwertes in Regress nimmt. Dazu kommen möglicherweise Geldstrafen
in Höhe von einem oder mehreren Monatsgehältern sowie fehlende Einnahmen, wenn Sie
aufgrund eines Fahrverbotes Ihre Arbeit verlieren.

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## FAQ

### Was tun, wenn man unabsichtlich Fahrerflucht begangen hat?

Wenn Sie einen Unfall nicht bemerkt haben und sich vom Unfallort entfernen, wird
diese **Fahrerflucht mangels Vorsatz nicht bestraft**. Ein typisches Beispiel wäre,
dass Sie beim Ausparken ein anderes Fahrzeug streifen und dessen Lack zerkratzen,
den Unfall aber aufgrund der nur sehr leichten Berührung nicht bemerken. Für die
strafrechtliche Bewertung ist allerdings nicht nur Ihre Aussage, den Unfall nicht
bemerkt zu haben, ausschlaggebend. Möglicherweise wird die **Staatsanwaltschaft 
versuchen, mit Blick auf die Gesamtumstände zu beweisen, dass Sie den Unfall wahrgenommen
ahben**. Aus diesem Grund sollten Sie sich umgehend mit einem im [Verkehrsstrafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/verkehrsstrafrecht/)
erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.

### Gilt Fahrerflucht auch auf Privatgelände?

Ob das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei einem Unfall auf einem Privatgelände
den Straftatbestand der Fahrerflucht erfüllt, hängt von den konkreten Umständen 
ab. Vereinfacht dargestellt ist die **Art der Zugänglichkeit **ausschlaggebend. 
Auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Privatgelände, bspw. einem **Supermarktparkplatz**,
ist Fahrerflucht strafbar. Auf einem nur einem begrenzten Personenkreis zugänglichen
Privatgrundstück, etwa einem **Wohngrundstück mit Einfamilienhaus**, kann der Straftatbestand
nicht erfüllt werden.

### Ab wann spricht man von relativer, wann von absoluter Fahruntüchtigkeit?

Von relativer Fahruntüchtigkeit spricht man bei einem Wert ab 0,3 bis unter 1,1 
Promille. Relative Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass die Bewertung vom **Vorhandensein
von Ausfallerscheinungen**, wie unsicherer Fahrweise oder beispielsweise Vorfahrtsfehlern,
abhängt. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 
1,1 Promille vor.

### Kann man den Führerschein auch beim ersten Vergehen verlieren?

Wer **mit 1,1 Promille Alkohol im Blut **erwischt wird, muss in der Regel schon 
beim ersten Vergehen mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Man kann also, umgangssprachlich
ausgedrückt, auch mit dem ersten Vergehen „den Führerschein verlieren“. Auch bei**
Fahrerflucht mit hohem Sachschaden** ist der Entzug des Führerscheins schon beim
ersten Vergehen möglich, bei **Personenschaden** ist der Führerscheinentzug üblich.

### Was ist die MPU und wann wird sie angeordnet?

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein **Begutachtungsverfahren
für die Fahreignung**. Wer den Führerschein entzogen bekommen hat, muss eine Neuerteilung
der Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Diese entscheidet,
ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung dafür erforderlich ist. In der MPU
wird, je nach Vergehen, das zur Anordnung geführt hat, die Fahreignung untersucht.
Dazu zählen z. B. eine körperliche Untersuchung, gegebenenfalls mit Drogentests,
Konzentrations- und Reaktionstests sowie ein Gespräch mit einem Psychologen oder
einer Psychologin.

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## Take-Aways

 * Fahrerflucht ist eine Straftat, die sogar Haftstrafen nach sich ziehen kann.
 * Auch bei nur einem Kratzer im Lack kann Fahrerflucht strafbar sein.
 * Falls Sie den Unfall bzw. den Schadenseintritt nicht wahrgenommen haben sollten–
   und gleichwohl ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde –, sollten
   Sie einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen.
 * Bei Fahrfehlern kann bereits eine Fahrt mit 0,3 Promille eine Straftat darstellen.
 * Ob eine Alkoholfahrt eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, hängt nicht
   nur vom Promillewert ab.

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## Fazit

Ob Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt – Verkehrsstraftaten ziehen oft empfindliche
Strafen sowie langfristige Folgen für Beruf und Alltag nach sich. Darüber hinaus
entscheiden oft die Details und genauen Umstände einer Situation darüber, wie die
Sanktionen ausfallen. Selbst wenn Sie glauben, unschuldig zu sein, etwa bei einer
unbeabsichtigten Fahrerflucht, ist eine **professionelle Verteidigungsstrategie**
wichtig. Zögern Sie deshalb nicht, sich mit Ihrem Fall an unsere erfahrene Fachkanzlei
für Strafrecht zu wenden.

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[Strafrechtliche Risiken für Mediziner – eine Analyse der Konsequenzen bei ärztlichen Kunstfehlern](https://www.ra-hatle-westkamp.de/strafrechtliche-risiken-fur-mediziner/)

[Behandlungsfehler und strafrechtliche Folgen](https://www.ra-hatle-westkamp.de/behandlungsfehler-und-strafrechtliche-folgen/)