Title: Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht
Published: 13. Januar 2021
Last modified: 19. März 2026

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# Ihre Rechtsanwälte für Arztstrafrecht in Köln

Die medizinische Heilbehandlung ist ein **hoch risikobehaftetes Arbeitsfeld**. Das
ärztliche Handeln berührt die wichtigsten aller Rechtsgüter: Leben und körperliche
Unversehrtheit. Der Verdacht nicht kunstgerechter Behandlung löst strafrechtliche
Ermittlungen gegen den Arzt oder die Ärztin aus. Diese können zu **existenziellen
straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen** führen. Ein Rechtsbeistand ist daher
unbedingt anzuraten. Die Rechtsanwälte Hatlé & Westkamp stehen Ihnen in Köln mit
unserer jahrelangen Expertise im [Strafrecht ](https://www.ra-hatle-westkamp.de/)
zur Seite.

![Kunstfehler vom Arzt ist ein Thema für Arztstrafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.
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## Das Arztstrafrecht: eine Definition

Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht tangiert den Tatbestand der **Verletzung
von persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen **(ehemaliger) Patientinnen
oder Patienten oder dessen Angehörigen durch einen Arzt, eine Ärztin oder Pflegepersonal.
Genauer betrachtet bezieht sich dieses Rechtsgebiet auf sämtliche Delikte mit eindeutiger
Verbindung zu einer vorherigen medizinischen Betreuung. 

## Das Ermittlungsverfahren und die betreffenden Straftatbestände

Ein derartiges strafrechtliches Verfahren kann durch eine Strafanzeige der Patientinnen
oder Patienten (bzw. Angehörigen) oder durch die Staatsanwaltschaft selbst eingeleitet
werden. Die Straftatbestände im Medizinstrafrecht umfassen Delikte infolge von **
Behandlungsfehlern (sogenannte „Kunstfehler“)**. Jedoch lauern auch im Rahmen der
wirtschaftlichen Betätigung der Ärztin oder des Arztes profunde Risiken.

Auch **Beratungen zu Patientenverfügungen** sollten in die kompetenten Hände von
Strafrechtlern und Strafrechtlerinnen gelegt werden, denn die Patientenverfügung
dient gerade dazu, Ärztinnen und Ärzten das strafrechtliche Risiko abzunehmen, das
im Falle eines Behandlungsabbruchs für sie entsteht.

Nur wenn eine Patientenverfügung „wasserdicht“ ist, wird das medizinische Personal
ihr Folge leisten können – und gegebenenfalls sogar müssen. Fehlt es hingegen an
einer hinreichend rechtssicheren Verfügung, droht allen Beteiligten Strafverfolgung
wegen des **Verdachts einer strafbaren Sterbehilfe**; die zu Anklagen wegen **Tötung
auf Verlangen (§ 216 StGB)** oder gar **Totschlag (§ 212 StGB)** führen kann.

## Die Tatbestände im Arztstrafrecht im Überblick

**Behandlungsfehler:** 

 * Ärztliche Sterbehilfe 
 * Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
 * Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
 * Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 bis 219b StGB)
 * Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
 * Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
 * Verstöße nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
 * Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
 * Vorsätzliche Tötung (§ 212 StGB)

**Wirtschaftlich und Sonstige:** 

 * Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
 * Ausstellung von unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§ 278 StGB)
 * Steuerhinterziehung
 * Untreue (§ 266 StGB)
 * Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
 * Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
 * Vorteilsannahme, Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331, 332 StGB)

Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
** [0221 - 571 435 410 0](https://www.ra-hatle-westkamp.de/arztstrafrechtmedizinstrafrecht/+492215714354100?output_format=md)**

## Die Folgen einer Verurteilung – so helfen wir weiter

Neben strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen kann ein Arzt, eine Ärztin oder
Pflegepersonal bei einer Verurteilung in den oben genannten Delikten **berufsrechtliche
Konsequenzen** erhalten. In den meisten Fällen ist es daher ratsam, einen Strafverteidiger
oder eine Strafverteidigerin zu konsultieren. 

Einige Bundesländer sind bereits dazu übergangen, Staatsanwaltschaften zu bilden,
die sich schwerpunktmäßig mit medizinstrafrechtlichen Verfahren beschäftigen. Folglich
ist es besonders wichtig, dass Sie eine Rechtsvertretung beauftragen, die ihren 
Schwerpunkt ebenfalls auf dieses Rechtsgebiet gesetzt hat. Besonders hoch priorisiert
ist es, dass das **Ermittlungsverfahren möglichst ohne großes Aufsehen eingestellt**
wird. 

Ihre Strafverteidigung sollte daher darauf ausgerichtet sein, eine **gerichtliche
Instanz zu vermeiden**. Durch entsprechende Fortbildungen bleiben das Wissen und
die Argumentationsfertigkeiten auch in dem besonders dynamischen Rechtsgebiet stetig
anwendbar. Zudem hilft häufig eine Beratung hinsichtlich zivilrechtlicher und berufsrechtlicher
Nebenwirkungen und den Möglichkeiten dagegen anzugehen.

## Kompetente Rechtskanzlei für Arztstrafrecht Köln

Sollten Sie sich einem derartigen Tatvorwurf ausgesetzt sehen, so stehen die Rechtsanwälte
Hatlé & Westkamp aus Köln Ihnen in allen Instanzen zur Seite. Als Fachkanzlei für
Strafrecht gehört das Teilgebiet Arztstrafrecht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Beratung! Als Fachkanzlei für Strafrecht 
in Köln vertreten Sie Rechtsanwalt Frank Hatlé und Rechtsanwalt Tobias Nikolas Westkamp
auch in anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel [Betäubungsmittelrecht oder Arzneimittelstrafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/betaeubungsmittelrecht/).

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