Title: Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge: Wo ist der Unterschied?
Author: RegioHelden
Published: 20. März 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge: Wo ist der Unterschied?

 Veröffentlicht am [20. März 20237. Februar 2024](https://www.ra-hatle-westkamp.de/fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung/)

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge sind zwei **verschiedene 
Straftatbestände**, die sich in der **rechtlichen** **Bewertung** und den jeweiligen**
Tatbestandsmerkmalen** unterscheiden. Wir zeigen Ihnen die konkreten Unterschiede
und nennen zwei Beispiele aus dem Alltag.

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In der **Kanzlei Hatlé & Westkamp** betreuen wir viele Mandanten und Mandantinnen
in strafrechtlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne **telefonisch oder
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-hatle-westkamp.de/fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Fahrlässige Tötung vs. Körperverletzung](https://www.ra-hatle-westkamp.de/fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung/?output_format=md#fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung)
 3. [Beispiele aus dem Alltag](https://www.ra-hatle-westkamp.de/fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung/?output_format=md#beispiele-aus-dem-alltag)
 4. [Juristische Beratung im Strafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung/?output_format=md#juristische-beratung-im-strafrecht)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Bei der fahrlässigen Tötung wurde der Tod einer Person durch Fahrlässigkeit verursacht.
 * Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die zugefügte Verletzung absichtlich,
   nicht jedoch der daraus resultierende Tod der Person.
 * In der Kanzlei Hatlé & Westkamp beraten und unterstützen wir Sie gerne in beiden
   Straftatbeständen.

![§80 StGB Gesetzestext Fahrlässige Tötung](http://15678-redesign.wd50.extern.regiohelden.
de/wp-content/uploads/sites/9530/2023/03/80-stgb-fahrlaessige-toetung.jpg)

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## Fahrlässige Tötung vs. Körperverletzung

Fahrlässige Tötung (geregelt durch § 222 StGB) liegt vor, wenn jemand **durch Fahrlässigkeit
den Tod** einer anderen Person verursacht. Dabei handelt es sich um ein Vergehen,
das mit einer Freiheitsstrafe **bis zu fünf Jahren** oder einer **Geldstrafe** geahndet
werden kann. Fahrlässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Täter die 
im Verkehr erforderliche **Sorgfalt außer Acht gelassen hat** und dadurch den Tod
einer anderen Person verursacht hat.

Körperverletzung mit Todesfolge (geregelt durch § 227 StGB) hingegen ist eine Straftat,
bei der jemand durch eine rechtswidrige Handlung eine **andere Person körperlich
verletzt** und dadurch den **Tod dieser Person** verursacht. Anders als bei der 
fahrlässigen Tötung handelt es sich hierbei um eine **vorsätzliche Tat**, die in
der Regel schwerer wiegt und deshalb mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei
Jahren **bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe** geahndet wird.

## Beispiele aus dem Alltag

Eine** fahrlässige Tötung** liegt vor, wenn ein Autofahrer, der während der Fahrt
durch sein Mobiltelefon **abgelenkt** ist und deswegen eine rote Ampel übersieht,
einen **Unfall** verursacht, infolgedessen ein Mensch tödlich verletzt wird. Der
Fahrer hatte in diesem Fall **nicht die Absicht, jemand anderes zu verletzen**.

**Körperverletzung mit Todesfolge** liegt beispielsweise vor, wenn ein Mann, der
im Streit einen anderen Mann **schlägt**, dieser daraufhin stürzt und dabei schwer
am Kopf verletzt wird. Der Verletzte wird in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er
einige Tage später an den **Folgen der Verletzungen stirbt**. In diesem Fall hat
der Täter **die körperliche Verletzung vorsätzlich verursacht** und der Tod des 
Opfers war eine Folge dieser Tat, obgleich der Tod nicht vorsätzlich herbeigeführt
wurde.

## Juristische Beratung im Strafrecht

Sie haben eine fahrlässige Tötung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen?
Wenden Sie sich in diesem Fall möglichst zeitnah an die **Rechtsanwälte der Kanzlei
Hatlé & Westkamp**. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei den nächsten 
Schritten.

Fragen Sie jederzeit unverbindlich an unter der Telefonnummer [0221 - 571 435 410 0](https://www.ra-hatle-westkamp.de/fahrlaessige-toetung-vs-koerperverletzung/+492215714354100?output_format=md)
oder nehmen Sie schriftlich mit uns [Kontakt](https://www.ra-hatle-westkamp.de/kontakt/?output_format=md)
auf.

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