Title: Kind, Jugendlicher oder Heranwachsender? Wie versteht das Jugendstrafrecht die einzelnen Fälle?
Author: Hatlé &amp; Westkamp Rechtsanwälte
Published: 21. Januar 2023
Last modified: 10. März 2026

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# Kind, Jugendlicher oder Heranwachsender? Wie versteht das Jugendstrafrecht die einzelnen Fälle?

 Veröffentlicht am [21. Januar 202310. März 2026](https://www.ra-hatle-westkamp.de/kind-jugendlicher-oder-heranwachsender-wie-versteht-das-jugendstrafrecht-die-einzelnen-faelle/)
von [Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte](https://www.ra-hatle-westkamp.de/author/hatle-westkamp-rechtsanwaelte/)

Jeder weiß, dass für Kinder und Jugendliche nicht dieselben Strafmaßnahmen greifen
wie für Erwachsene. Doch wussten Sie, dass es daneben auch noch die Kategorie der
Heranwachsenden gibt? In unserem Blogartikel lesen Sie,in **welchem** **Alter junge
Menschen als Kinder, Jugendliche **und** Heranwachsende** eingeordnet werden und
wie die jeweiligen **Strafmaßnahmen sich unterscheiden**.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-hatle-westkamp.de/kind-jugendlicher-oder-heranwachsender-wie-versteht-das-jugendstrafrecht-die-einzelnen-faelle/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Das Alter macht den Unterschied](https://www.ra-hatle-westkamp.de/kind-jugendlicher-oder-heranwachsender-wie-versteht-das-jugendstrafrecht-die-einzelnen-faelle/?output_format=md#das-alter-macht-den-unterschied)
 3. [Erziehung statt Exklusion](https://www.ra-hatle-westkamp.de/kind-jugendlicher-oder-heranwachsender-wie-versteht-das-jugendstrafrecht-die-einzelnen-faelle/?output_format=md#erziehung-statt-exklusion)
 4. [Strafmaßnahmen des Jugendstrafrechts](https://www.ra-hatle-westkamp.de/kind-jugendlicher-oder-heranwachsender-wie-versteht-das-jugendstrafrecht-die-einzelnen-faelle/?output_format=md#strafmaßnahmen-des-jugendstrafrechts)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Zwischen 14 und 17 Jahren gilt jemand vor dem Gesetz als jugendlich, zwischen
   18 und 20 Jahren als heranwachsend und ab 21 Jahren als erwachsen.
 * Für Heranwachsende wird vom Gericht entschieden, ob das Strafdelikt dem Jugend-
   oder Erwachsenenstrafrecht zuzuordnen ist. Hierbei kommt es auf den Entwicklungsstand
   des jungen Menschen an.
 * Beim Jugendstrafrecht steht für alle Strafmaßnahmen der Erziehungsgedanke im 
   Vordergrund. Daher kommt es statt Freiheitsentzügen häufig auch zu Erziehungsmaßregeln
   und Zuchtmitteln.

N. Theiss – stock.adobe.com

## Das Alter macht den Unterschied

Bis zum Alter von 13 Jahren gilt jemand in der Justiz noch als** Kind**. Die 14-
bis 17-Jährigen werden als **Jugendliche **eingestuft, während die 18- bis 20-Jährigen
noch nicht direkt als Erwachsene betrachtet werden. Vielmehr werden diese als **
Heranwachsende** eingeordnet. Erst ab dem 21. Geburtstag gilt jemand als **erwachsen**.

In der speziellen Gruppe der Heranwachsenden hängt nun alles vom **seelisch-kognitiven
Entwicklungsstand **der oder des Angeklagten ab. Entspricht dieser Entwicklungsstand
eher noch dem eines oder einer Jugendlichen, greifen tendenziell eher die Maßnahmen
des** Jugendstrafrechts**. Entsprechen die Heranwachsenden in ihrer Entwicklung 
mehr einem oder einer Erwachsenen, greift dagegen das normale **Strafrecht für Erwachsene**.

Die Einschätzung des Entwicklungsstandes Heranwachsender wird** vom jeweiligen Gericht
vorgenommen**. Spätestens ab dem 21. Geburtstag ist der Sachverhalt jedoch ganz 
klar: Ab hier gilt jeder Mensch als erwachsen und muss sich den Konsequenzen des
Erwachsenenstrafrechts stellen.

## Erziehung statt Exklusion

Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um Strafmaßnahmen für junge Menschen, die 
sich noch **mitten in ihrer Entwicklung** befinden. Aus diesem Grund sind sie auch
noch beeinflussbarer und formbarer als erwachsene Menschen. Daher steht beim Jugendstrafrecht
mehr der Erziehungsgedanke als der Strafgedanke im Mittelpunkt. 

Die Strafmaßnahme soll die Jugendlichen **in ihrer Entwicklung nicht negativ beeinflussen**,
sondern sie auf den richtigen Weg führen. Die Strafmaßnahmen für Erwachsene verfolgen
zwar ebenso diesen Grundgedanken, aufgrund der fortgeschrittenen geistigen Entwicklung
von Erwachsenen werden hier jedoch härtere Strafmaßnahmen verhängt. Bei schweren
Delikten dienen diese auch in erster Linie dazu, die Gesellschaft vor dem Straftäter
oder der Straftäterin zu schützen.

## Strafmaßnahmen des Jugendstrafrechts

Vom Jugendrichter oder der Jugendrichterin verurteilt zu werden, ist daher noch 
lange nicht gleichbedeutend mit dem Einzug in die** Jugendstrafanstalt **(„Jugendknast“).
Dieses Mittel kommt nur in den schweren Fällen zum Einsatz, wobei die Freiheitsstrafe
für Jugendliche maximal auf 5 Jahre angesetzt werden darf. Sie kann in besonders
schweren Fällen jedoch auf 10 Jahre ausgeweitet werden. 

Neben diesem radikalen Schritt des Freiheitsentzugs gibt es im Jugendstrafrecht 
auch sanftere Erziehungs- bzw. Strafmaßnahmen. Diese fallen unter die **Zuchtmittel
und Erziehungsmaßregeln**. Hierbei geht es vor allem um Weisungen, Regeln und erzieherische
Maßnahmen. Das können beispielsweise soziale Arbeiten oder der kurzzeitige Freiheitsentzug
sein. Gerne beraten wir Sie und / oder Ihr Kind ausführlich zu den Jugendstrafmaßnahmen
und verteidigen Sie im Falle einer Anklage in unserer Kanzlei für  [**Jugendstrafrecht in Köln**](https://www.ra-hatle-westkamp.de/jugendstrafrecht/)**.**

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