Title: Steuerhinterziehung 
Author: RegioHelden
Published: 27. Dezember 2023
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Steuerhinterziehung 

 Veröffentlicht am [27. Dezember 20237. Februar 2024](https://www.ra-hatle-westkamp.de/steuerhinterziehung/)

Die Steuerhinterziehung stellt ein **strafbares Delikt** dar, das von den Strafverfolgungsbehörden
akribisch verfolgt wird. Welche **gesetzlichen Regelungen** für die Steuerhinterziehung
gelten, welches Strafmaß dabei zu erwarten ist und wie konkrete Präventionsmaßnahmen
ergriffen werden können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-hatle-westkamp.de/steuerhinterziehung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Gesetzliche Regelungen zur Steuerhinterziehung](https://www.ra-hatle-westkamp.de/steuerhinterziehung/?output_format=md#gesetzliche-regelungen-steuerhinterziehung)
 3. [Typische Fallkonstellationen und ihre Strafmaße](https://www.ra-hatle-westkamp.de/steuerhinterziehung/?output_format=md#typische-fallkonstellationen-strafmasse)
 4. [Präventionsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen](https://www.ra-hatle-westkamp.de/steuerhinterziehung/?output_format=md#praeventionsmassnahmen-handlungsempfehlungen-unternehmen-privatpersonen)
 5. [Umgang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung](https://www.ra-hatle-westkamp.de/steuerhinterziehung/?output_format=md#umgang-verdacht-steuerhinterziehung)

![Richterhammer und Euro-Münzen als Symbol für Steuerhinterziehung](https://www.
ra-hatle-westkamp.de/wp-content/uploads/sites/9530/2023/12/richterhammer-und-euro-
muenzen-vor-gericht-hammer-des-richters-der-ueber-finanzkorruption-und-steuerbetrug-
entscheidet-selektiver-fokus-auf-die-ringe.jpg)

SIV Stock Studio – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die vorsätzliche Steuerhinterziehung stellt eine Straftat dar, die leichtfertige
   Steuerhinterziehung eine Ordnungswidrigkeit..
 * Das Strafmaß variiert von Geldstrafe bis hin zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
 * Dank der Selbstanzeige ist Straffreiheit möglich.

## Gesetzliche Regelungen zur Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) normiert: Demnach begeht
derjenige Steuerhinterziehung, der **vorsätzlich** eine Steuerverkürzung herbeiführt
oder einen sonst nicht gerechtfertigten **Steuervorteil** erlangt. Vorsatz ist daher
im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) das **Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung**.

Demgegenüber steht die **Fahrlässigkeit** im Sinne des § 15 StGB, die dann vorliegt,
wenn die im Verkehr erforderliche **Sorgfalt außer Acht gelassen** wurde. Nach §
378 AO ist auch die grob fahrlässige Begehung als leichtfertige Steuerhinterziehung**
strafbar**, wenn kein Vorsatz vorlag, aber die erforderliche Sorgfalt in grobem 
Maß unbeachtet geblieben ist.

Steuern werden – egal ob vorsätzlich oder grob fahrlässig – immer dann hinterzogen,
wenn gegenüber dem Finanzamt** falsche oder unvollständige Angaben** gemacht werden.
Dies kann **in Form der Steuererklärung**, aber auch bei Anträgen oder Steueranmeldungen
der Fall sein. Sollte der Täter bzw. die Täterin selbst bemerken, dass die Angaben
falsch oder nicht vollständig waren, ist er bzw. sie nach § 153 AO dazu verpflichtet,
die Angaben unverzüglich zu berichtigen.

## Typische Fallkonstellationen und ihre Strafmaße

Typischerweise wird die Steuerhinterziehung bei **folgenden Methoden** erkannt und
verfolgt: 

 * Unvollständige oder unstimmige Angaben des bzw. der Steuerpflichtigen
 * Aufdeckung von Schwarzarbeit im Unternehmen
 * Verlagerung von Einkünften ins Ausland
 * Erbschaften und nicht versteuertes Vermögen

Oftmals wird die Tat durch eine **Betriebsprüfung** im Unternehmen erkannt, was 
den Anfangsverdacht für die **Einleitung eines Ermittlungsverfahrens** liefert. 
Nach § 370 AO beträgt der gesetzliche Strafrahmen der Steuerhinterziehung **Geldstrafe
oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren**. Liegt ein besonders schwerer Fall der
Steuerhinterziehung oder gewerbsmäßiger, gewaltsamer bzw. bandenmäßiger Schmuggel
vor, beträgt das Strafmaß **bis zu 10 Jahre **Freiheitsstrafe.

Daneben kann das Gericht auch **Nebenstrafen** verhängen. Dies ist vor allem dann
der Fall, wenn die Steuerhinterziehung **im Zusammenhang mit einer beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit** begangen wird. Das Gericht kann dann ein **Berufsverbot**
anordnen.

Um diesen besonders gravierenden Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung
zu vermeiden und das Strafmaß möglichst weit zu minimieren, empfiehlt es sich, einen
Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu beauftragen, der bzw. die Sie umfassend
berät und Ihre Interessen vertritt.

## Präventionsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen

Damit der Vorwurf der Steuerhinterziehung erst gar nicht entstehen kann, ist eine
gute **steuerliche Beratung** Pflicht. Sowohl Privatleute als auch Gewerbetreibende
oder Unternehmer und Unternehmerinnen sollten Ihre **Prozesse und steuerlichen Unterlagen**
regelmäßig von einem **Steuerberater** bzw. einer Steuerberaterin prüfen und sich
dahingehend beraten lassen. Dadurch werden illegale Steuerverkürzungen regelmäßig
vermieden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich in Unternehmen, auf gute **Compliance-Systeme**
zu setzen. Mit diesen speziellen Strukturen sorgen Unternehmer und Unternehmerinnen
sowie Geschäftsführer und -führerinnen dafür, dass Recht und Gesetz im Unternehmen
eingehalten werden und so** strafrechtliche Risiken vermieden** werden. Dadurch 
werden **Gesetzesverstöße rechtzeitig aufgedeckt** und wenn möglich verhindert.

## Umgang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung

Sollten Sie den Verdacht haben, möglicherweise Steuern hinterzogen zu haben – sei
es auch fahrlässig – dann sollten Sie sich möglichst schnell an einen **Rechtsanwalt**
wenden. n. Hier gilt es schnell zu handeln und **rechtliche Unterstützung **in Anspruch
zu nehmen, um von einer **strafbefreienden Selbstanzeige** zu profitieren. Diese
stellt eine Besonderheit im Steuerstrafrecht dar: Sie soll dem Täter bzw. der Täterin
die Möglichkeit geben, die Straftat zu melden, aber dennoch die „goldene Brücke“
zurück in die Legalität zu bekommen. 

Allerdings ist diese Selbstanzeige bzw. ihre Wirksamkeit an **Voraussetzungen und
Fristen** geknüpft und sollte daher sorgfältig in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen
Rechtsanwalt und einem **Steuerberater** o ausgearbeitet werden, da **fehlerhafte
oder unvollständige Selbstanzeigen** mitunter **negative Folgen** für den Prozess
haben können.

Ebenso sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, so Sie bereits Kenntnis von 
einem gegen Sie eingeleiteten Steuerstrafverfahren haben oder sogar eine entsprechende
Anklage gegen Sie erhoben wurde.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Steuerstrafrecht gerne für weitere Informationen
oder einen ersten **Beratungstermin**.

## Beitragsnavigation

[Was bewirkt eine Nebenklage?](https://www.ra-hatle-westkamp.de/nebenklage/)

[Steuerstrafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/complience-im-steuerstrafrecht/)