Title: Verkehrsstrafrecht
Published: 13. Januar 2021
Last modified: 19. März 2026

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# Verkehrsstrafrecht Köln

Droht Ihnen eine **Geldbuße** oder gar der **Entzug der Fahrerlaubnis** wegen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr? Wir können Ihnen helfen! Als
[Fachanwälte für Strafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/) wissen wir aus langjähriger
Erfahrung, wie wichtig im Verkehrsstrafrecht eine frühzeitige Beratung ist. Nicht
zuletzt, weil die Folgen wie Fahrverbot und Bußgeld sich erheblich auf das Leben
des Betroffenen auswirken können. Als Kanzlei für Verkehrsstrafrecht in Köln stehen
wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

## Was gehört zum Verkehrsstrafrecht?

Im Verkehrsrecht werden **Straftaten **und **Ordnungswidrigkeiten **unterschieden.
Grundsätzlich besteht der Unterschied in der Schwere des Verstoßes. Während Ordnungswidrigkeiten
eher kleinere Vergehen wie das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit oder Falschparken
behandelt, gehören zu den Straftaten innerhalb des Verkehrsrechts Vergehen wie Fahren
unter Alkohol und Drogen, Nötigung (Drängeln), Fahren ohne Versicherungsschutz und
Führerschein bis hin zu Fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Kennzeichenmissbrauch.
Ein weiterer Unterschied zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeit ist, dass Straftaten****
eher **bewusst durchgeführt** werden und Ordnungswidrigkeiten** **eher **fahrlässig**
zustande kommen.

Verfahren des Verkehrsstrafrechts liegen meist folgende Vergehen zugrunde:

 * Verkehrsunfallflucht
 * Trunkenheit im Verkehr
 * Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
 * Fahren ohne Fahrerlaubnis
 * Fahren ohne Versicherungsschutz
 * Gefährdung des Straßenverkehrs
 * Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
 * Nötigung im Straßenverkehr

Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
** [0221 - 571 435 410 0](https://www.ra-hatle-westkamp.de/verkehrsstrafrecht/+492215714354100?output_format=md)**

Die beiden Rechtsgebiete unterscheiden sich auch in den Folgen. Delikte im **Verkehrsstrafrecht**
werden in der Regel vor **Gericht** verhandelt. Aus diesem Grund ist hier meist 
ein Rechtsanwalt erforderlich. Bei einer Verurteilung ist entweder mit einer Geldstrafe
oder einer Freiheitsstrafe – insbesondere jedoch mit einem Fahrverbot oder einem
Entzug der Fahrerlaubnis – zu rechnen. 

Eine Ordnungswidrigkeit wird zunächst in einem **außergerichtlichen Verfahren** 
geahndet. Hierbei wird ein Bußgeldbescheid durch eine zuständige Behörde ausgestellt,
gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Aber auch hier kann ein Fachanwalt 
einen Schaden – beispielsweise ein Fahrverbot – abwenden.

Ein häufiger Grund, warum sich Klienten an unserer Kanzlei wenden, ist ihr Verhalten
nach einem Verkehrsunfall, da sich gegebenenfalls nach einem Verkehrsunfall unerlaubt
vom Unfallort entfernt haben. Oftmals besonders rigoros werden Straftaten wie eine
Trunkenheitsfahrt, bei der andere Menschen zu Schaden kommen, bestraft. Hier ist
es besonders wichtig, sich frühzeitig** **von den erfahrenen Rechtsanwälten in unserer
Kanzlei beraten zu lassen.

Ebenso kann auch ein **Bußgeld **schmerzlich sein. Zum Beispiel bei einer sehr hohen
Übertretung der Geschwindigkeit. Auch hier kann ein Fachanwalt aus unserer Kanzlei****
Schaden von Ihnen abwenden.

## Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Die rechtliche Auseinandersetzung mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
erfordert spezielle Fachkenntnisse. Beispielsweise können nachfolgende verwaltungsrechtliche
Maßnahmen wie z. B. der Entzug der Fahrerlaubnis **weitreichendere Folgen** für 
den Betroffenen haben als das Bußgeld selbst. Denn das Nachgehen einer beruflichen
Tätigkeit oder gar die gesamte Lebensgestaltung** **sind häufig mit der Fahrerlaubnis
verknüpft.

Frühzeitige Beratung – noch bevor ein Beschuldigter (bzw. Betroffener) sich zur 
Sache einlässt – ist unbedingt notwendig,** **um schwere Nachteile zu vermeiden.
Wir besprechen zusammen, welches Vorgehen zu welchem Zeitpunkt das beste ist, um
Ihre Interessen vorteilhaft zu wahren und Schaden von Ihnen abzuwenden.

## Welche Eigenschaften sollte ein guter Anwalt für Verkehrsrecht in Köln besitzen?

Im Strafrecht zählt neben dem Fachwissen besonders eine** jahrelange Erfahrung **
in der Vertretung** **von Mandanten vor Gericht. Es gilt, schnell und kompetent 
zu handeln, aber auch persönlich und ausführlich zu beraten. Schließlich stehen 
die Interessen des Mandanten im Fokus eines guten Anwalts für Verkehrsrecht.

Gemeinsam mit Ihnen werden die Rechtsanwälte Hatlé & Westkamp die optimale Strategie
suchen – und finden.

## Welche Rolle spielt ein Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht konkret?

Als Beschuldigter oder Beschuldigte im Verkehrsstrafrecht kann Sie ein Strafverteidiger
auf verschiedene Arten entscheidend unterstützen. Zunächst hat er die Möglichkeit
der **Akteneinsicht**. Dergestalt kann er einsehen, welche Beweismittel gegen Sie
vorliegen und wie die Situation bisher rechtlich bewertet wird. Außerdem kann ein
Anwalt für Strafrecht bereits vor einer möglichen Gerichtsverhandlung darauf hinarbeiten,
dass die **Staatsanwaltschaft** das Verfahren einstellt. Hierfür hat er bzw. sie
beispielsweise die Möglichkeit, **Zeugen** und Zeuginnen oder **Gutachter** und 
Gutachterinnenhinzuzuziehen.

Wenn dennoch Anklage erhoben wurde, unterstützt ein Verteidiger Sie in der mündlichen
Verhandlung. Hier kann er **Anträge zur Sachverhaltsaufklärung stellen **und dem
Gericht seine bzw. ihre rechtliche Meinung darlegen, um möglichst eine **Einstellung
oder **einen** Freispruch zu erreichen**. Sollten Sie verurteilt werden, kann Ihr
Strafverteidiger bzw. Ihre Strafverteidigerin zudem **Berufung einlegen**. Dann 
folgt eine zweite Instanz mit entsprechender Unterstützung in den Verhandlungen,
in der die Möglichkeit besteht, dass ein günstigeres Urteil gefällt wird.

## Kann mir der Führerschein schon vor der Verhandlung entzogen werden?

Wenn **entsprechende Voraussetzungen** vorliegen, kann Ihnen der Führerschein bereits
vor der Verhandlung entzogen werden. Die Staatsanwaltschaft kann bei **schweren 
Verkehrsstraftaten**, bei denen davon auszugehen ist, dass die Fahrerlaubnis entzogen
werden wird, einen solchen vorläufigen Führerscheinentzug beim zuständigen Strafrichter
oder der zuständigen Strafrichterin beantragen. Dies ist in **§ 111a der Strafprozessordnung**
geregelt. Ein relativ verbreitetes Beispiel stellt der Autofahrer oder die Autofahrerin
dar, der bzw. die mit mehr als 1,1 Promille Blutalkoholals Führer oder Führerin 
eines Kraftfahrzeugs angetroffen wird.

Daran schließt sich auch die Frage an: Wird die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis
vor der Verhandlung **auf die Sperrfrist angerechnet**? Dies ist keine zwingende
Folge und bedarf daher entsprechender Bemühungen durch den Verteidiger. Voraussetzung
für die Anrechnung ist, dass die **Mindestsperrfrist von sechs Monaten überschritten**
worden ist. Außerdem darf die Sperrfrist insgesamt drei Monate nicht unterschreiten.

## Was passiert, wenn ich bei einem Verkehrsdelikt keine Aussage mache?

Selbstverständlich haben Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte in einem Verkehrsstrafverfahren
auch das **Recht, die Aussage zu verweigern**. In vielen Fällen ist dies sogar ratsam:
Wenden Sie sich zunächst an einen [Anwalt für Strafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/?output_format=md),
der dann Akteneinsicht beantragt. Auf Basis dieser Informationen berät Ihr Rechtsanwalt
Sie dann zur **günstigsten Aussagestrategie**. Sodann besteht die Möglichkeit, dass
der Verteidiger eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen – in enger Abstimmung
mit Ihnen – zur Verfahrensakte reicht.

 Damit beugen Sie dem Risiko vor, sich möglicherweise in einer Vernehmung versehentlich
selbst zu belasten, und legen den Fall von Anfang an in professionelle Hände.

## Gibt es Unterschiede zwischen dem Strafbefehl und einer Anklage im Verkehrsstrafrecht?

Ja, es gibt im Verkehrsstrafrecht einige wesentliche Unterschiede zwischen einem
Strafbefehl und einer Anklage. Es gibt aber auch eine wichtige Gemeinsamkeit.

Sie unterscheiden sich darin, dass **Strafbefehlsverfahren vereinfachte Verfahren**
sind, bei denen auf die mündliche Verhandlung verzichtet wird. Außerdem erfolgen
diese Verfahren **zeitnäher** und die Staatsanwaltschaft fordert in der Regel nur
eine **Mindeststrafe** beziehungsweise eine Mindest-Sperrfrist für den Fahrerlaubnisentzug.

Gegen den Strafbefehl können Sie **Einspruch einlegen**, wenn Sie sich von einer
mündlichen Verhandlung in einem regulären Strafverfahren bessere Ergebnisse erhoffen.
Andererseits besteht dort aber auch das Risiko einer** höheren Strafe**. Was die
bessere Strategie ist, kann ein erfahrener [Anwalt für Strafrecht](https://www.ra-hatle-westkamp.de/?output_format=md)
einschätzen.

Die Gemeinsamkeit ist schließlich, dass ein Strafbefehl, sobald er rechtskräftig
ist, einem normalen** Urteil gleichsteht**.

## Welche Auswirkungen kann ein Verkehrsstrafverfahren auf den Beruf haben?

Wenn Sie für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Führerschein angewiesen
sind, sind die Auswirkungen offensichtlich. Insbesondere für **Berufskraftfahrer**
und -fahrerinnen, wie Taxi- oder Lkw-Fahrer und -fahrerinnen, hat ein Fahrerlaubnisentzug
häufig schwerwiegende berufliche Konsequenzen. Aber auch Außendienstmitarbeiter 
und -mitarbeiterinnen oder Menschen, die aufgrund von Schichtdienst oder fehlender
ÖPNV-Alternativen für den **Arbeitsweg mit dem Auto fahren müssen**, erleiden oft
berufliche Konsequenzen durch den Führerscheinentzug. Gerade wenn Ihre berufliche
Existenz gefährdet ist, sollten Sie sich frühzeitig durch einen Anwalt oder eine
Anwältin für Verkehrsstrafrecht beraten lassen.

### Standort

[Mittelstraße 12 - 14
50672 Köln

### Termine nach Vereinbarung

**Erreichbarkeit im BüroMo–Fr 8:00–19:00 Uhr

 [0221 - 571 435 410 0](https://www.ra-hatle-westkamp.de/verkehrsstrafrecht/+492215714354100?output_format=md)

[recht@hatle-westkamp.de](https://www.ra-hatle-westkamp.de/verkehrsstrafrecht/recht@hatle-westkamp.de?output_format=md)
0221 29246509

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