Ihre Rechtsanwälte für Arztstrafrecht in Köln

Die medizinische Heilbehandlung ist ein hoch risikobehaftetes Arbeitsfeld. Das ärztliche Handeln berührt die wichtigsten aller Rechtsgüter: Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Verdacht nicht kunstgerechter Behandlung löst strafrechtliche Ermittlungen gegen den Arzt oder die Ärztin aus. Diese können zu existenziellen straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen führen. Ein Rechtsbeistand ist daher unbedingt anzuraten. Die Rechtsanwälte Hatlé & Westkamp stehen Ihnen in Köln mit unserer jahrelangen Expertise im Strafrecht zur Seite.

Kunstfehler vom Arzt ist ein Thema für Arztstrafrecht

Das Arztstrafrecht: eine Definition

Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht tangiert den Tatbestand der Verletzung von persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen (ehemaliger) Patientinnen oder Patienten oder dessen Angehörigen durch einen Arzt, eine Ärztin oder Pflegepersonal. Genauer betrachtet bezieht sich dieses Rechtsgebiet auf sämtliche Delikte mit eindeutiger Verbindung zu einer vorherigen medizinischen Betreuung. 

Das Ermittlungsverfahren und die betreffenden Straftatbestände

Ein derartiges strafrechtliches Verfahren kann durch eine Strafanzeige der Patientinnen oder Patienten (bzw. Angehörigen) oder durch die Staatsanwaltschaft selbst eingeleitet werden. Die Straftatbestände im Medizinstrafrecht umfassen Delikte infolge von Behandlungsfehlern (sogenannte „Kunstfehler“). Jedoch lauern auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Ärztin oder des Arztes profunde Risiken.

Auch Beratungen zu Patientenverfügungen sollten in die kompetenten Hände von Strafrechtlern und Strafrechtlerinnen gelegt werden, denn die Patientenverfügung dient gerade dazu, Ärztinnen und Ärzten das strafrechtliche Risiko abzunehmen, das im Falle eines Behandlungsabbruchs für sie entsteht.

Nur wenn eine Patientenverfügung „wasserdicht“ ist, wird das medizinische Personal ihr Folge leisten können – und gegebenenfalls sogar müssen. Fehlt es hingegen an einer hinreichend rechtssicheren Verfügung, droht allen Beteiligten Strafverfolgung wegen des Verdachts einer strafbaren Sterbehilfe; die zu Anklagen wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder gar Totschlag (§ 212 StGB) führen kann.

Die Tatbestände im Arztstrafrecht im Überblick

Behandlungsfehler: 

  • Ärztliche Sterbehilfe 
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 bis 219b StGB)
  • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Verstöße nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Vorsätzliche Tötung (§ 212 StGB)

Wirtschaftlich und Sonstige: 

  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Ausstellung von unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§ 278 StGB)
  • Steuerhinterziehung
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
  • Vorteilsannahme, Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 299, 331, 332 StGB)

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Die Folgen einer Verurteilung – so helfen wir weiter

Neben strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen kann ein Arzt, eine Ärztin oder Pflegepersonal bei einer Verurteilung in den oben genannten Delikten berufsrechtliche Konsequenzen erhalten. In den meisten Fällen ist es daher ratsam, einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin zu konsultieren. 

Einige Bundesländer sind bereits dazu übergangen, Staatsanwaltschaften zu bilden, die sich schwerpunktmäßig mit medizinstrafrechtlichen Verfahren beschäftigen. Folglich ist es besonders wichtig, dass Sie eine Rechtsvertretung beauftragen, die ihren Schwerpunkt ebenfalls auf dieses Rechtsgebiet gesetzt hat. Besonders hoch priorisiert ist es, dass das Ermittlungsverfahren möglichst ohne großes Aufsehen eingestellt wird. 

Ihre Strafverteidigung sollte daher darauf ausgerichtet sein, eine gerichtliche Instanz zu vermeiden. Durch entsprechende Fortbildungen bleiben das Wissen und die Argumentationsfertigkeiten auch in dem besonders dynamischen Rechtsgebiet stetig anwendbar. Zudem hilft häufig eine Beratung hinsichtlich zivilrechtlicher und berufsrechtlicher Nebenwirkungen und den Möglichkeiten dagegen anzugehen.

Kompetente Rechtskanzlei für Arztstrafrecht Köln

Sollten Sie sich einem derartigen Tatvorwurf ausgesetzt sehen, so stehen die Rechtsanwälte Hatlé & Westkamp aus Köln Ihnen in allen Instanzen zur Seite. Als Fachkanzlei für Strafrecht gehört das Teilgebiet Arztstrafrecht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Beratung! Als Fachkanzlei für Strafrecht in Köln vertreten Sie Rechtsanwalt Frank Hatlé und Rechtsanwalt Tobias Nikolas Westkamp auch in anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel Betäubungsmittelrecht oder Arzneimittelstrafrecht.

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