Auf diese Tätigkeitsschwerpunkte spezialisieren wir uns

Unsere anwaltliche Tätigkeit haben wir ganz auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ausgerichtet – also den sensiblen Bereich, in dem der Staat unmittelbar in den Kern der Grundrechte des Bürgers einzugreifen vermag. Hier liegt unsere besondere Kompetenz. Wir führen beide den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“, den die Rechtsanwaltskammer aufgrund großer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse verleiht.

Unsere Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte bilden neben dem Allgemeinen Strafrecht folgende Rechtsgebiete:

Kapitalstrafrecht

Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, Vergewaltigung mit Todesfolge, etc.)

Erfahren Sie mehr zum Kapitalstrafrecht.

Betäubungsmittelstrafrecht / Arzneimittelstrafrecht

Hier geht es hauptsächlich um Herstellung, Erwerb und Verkauf von Substanzen, die ohne behördliche Genehmigung zum Zwecke des Berauschung (Drogen) oder Leistungssteigerung (Doping). In derartigen Verfahren sieht sich ein Beschuldigter oftmals zahlreichen Ermittlungsmethoden (etwa verdeckten Ermittlungen, Telekommunikationsüberwachungen) ausgesetzt, für deren Rechtmäßigkeit gesetzliche Vorgaben erfüllt sein müssen. Hier gilt es für die Verteidigung, etwaige Gesetzesverstöße der Strafverfolgungsbehörden aufzudecken und für den Beschuldigten zu nutzen. Mit Blick auf Kronzeugenregelungen ist die kritische Auseinandersetzung mit Belastungszeugen für eine engagierte Verteidigung unabdingbar.

Erfahren Sie mehr zum Betäubungsmittelgesetz/Arzneimittelstrafrecht.

Sexualstrafrecht

Typische Fälle sind sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung. Bestraft werden auch bestimmte Delikte in Zusammenhang mit Pornographie und Prostitution sowie Exhibitionismus.

Erfahren Sie mehr zum Sexualstrafrecht.

Verkehrsstrafrecht

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verlangen besondere Fachkenntnisse. So können nachrangige verwaltungsrechtliche Maßnahmen (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, Drogenscreenings,  Fahrtenbuchauflagen, etc.) weitreichendere Folgen für den Betroffenen haben, als die Strafe/Geldbuße selbst.

Erfahren Sie mehr zum Verkehrsstrafrecht.

Wirtschaftsstrafrecht

Dieser Begriff umfasst Vorwürfe aus dem Bereich wirtschaftlicher Betätigung, so etwa Betrug, Untreue, Geldwäsche, Insolvenzstraftaten oder Verstöße gegen Buchhaltungspflichten. Wir bieten auch unsere Beratung an, um unternehmerisch Handelnde bereits vorbeugend auf geschäftsimmanente strafrechtliche Risiken aufmerksam zu machen und diese zu minimieren.

Erfahren Sie mehr zum Wirtschaftsstrafrecht.

Steuerstrafrecht

Mehrheitlich sind dies Fälle wegen des Verdachts von Steuerhinterziehung, Schmuggel, Umsatzsteuerdelikten.

Erfahren Sie mehr zum Steuerstrafrecht.

Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht

Die medizinische Heilbehandlung ist ein hochrisikobehaftetes Arbeitsfeld. Das ärztliche Handeln berührt die wichtigsten aller Rechtsgüter: Leben und körperliche Unversehrtheit. Jedoch lauern auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Behandler profunde Risiken (z.B. Verdacht des „Abrechnungsbetruges“, “Verletzung von Privatgeheimnissen”).

Auch Beratungen zu Patientenverfügungen sollten in die kompetenten Hände des Strafrechtlers gelegt werden, denn die Patientenverfügung dient gerade dazu, dem Arzt das strafrechtliche Risiko abzunehmen, dass im Falle eines Behandlungsabbruchs für ihn entsteht. Nur wenn eine Patientenverfügung „wasserdicht“ ist, wird der Behandler ihr Folge leisten (müssen). Fehlt es hingegen an einer hinreichend rechtssicheren Verfügung, droht Beteiligten wegen des Verdachts einer strafbaren Sterbehilfe die Strafverfolgung wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder gar Totschlags (§ 212 StGB).

Erfahren Sie mehr zum Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht.

Jugendstrafrecht

Dieses Rechtsgebiet weist die Besonderheit auf, dass die Rechtsfolgen vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten sind. Im Falle eines Tatnachweises kann die Verteidigung daher auf eine Entscheidung hinwirken, die dem jungen Betroffenen Zukunftschancen nicht verbaut, und seinen künftigen Lebensweg positiv beeinflusst.

Erfahren Sie mehr zum Jugendstrafrecht.

„Fanstrafrecht“

Fußballfans sind nicht nur von öffentlicher Strafverfolgung betroffen, sondern werden auch von Vereinen mit Sanktionen belegt, insbesondere mit Stadionverboten. Aber auch Maßnahmen nach dem Polizeirecht der Länder (Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen, Ausreiseverbote, etc.) sind häufige grundrechtseinschneidende Maßnahmen der Behörden.

Erfahren Sie mehr zum Fanstrafrecht.

Geschädigtenbeistand / Nebenklage / Adhäsionsverfahren

Wir betreuen Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, auch als Geschädigte im Rahmen einer Nebenklage oder als Zeuge. Unsere Kanzlei verfügt auch insoweit über große Expertise. So haben die Anwälte Hatlé und Westkamp in zahlreichen Verfahren wegen Sexualverbrechen, Tötungsdelikten und Staatsschutzverfahren (z.B. sog. „NSU-Verfahren“) die Rechte der Verletzten bzw. ihrer Hinterbliebenen verteidigt.

Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens können Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche von Geschädigten schon im Strafverfahren kostenschonend und beschleunigt geltend gemacht werden.

Erfahren Sie mehr zum Adhäsionsverfahren.

Justitia Statue als Zeichen der Gerechtigkeit

Als erfahrene und versierte Strafverteidiger optimieren wir auch schwierigste Verfahren für Sie.

Mandate in anderen Bereichen des Rechts übernehmen wir nicht. Wir schulden Ihnen und uns höchste Qualität, die wir nur in unserer Kernkompetenz leisten können.

Jedoch sind wir eingebunden in ein Kompetenz-Netzwerk anwaltlicher Kollegen, die in ihren Bereichen (z.B. Arbeits-, Insolvenz-, Medizin-, Versicherungsrecht, etc.) gleiche Ansprüche an ihre Arbeit stellen. Dieses Netzwerk nutzen wir zur umfassenden Bearbeitung unserer Mandate. Gerne nennen wir Ihnen auch den passenden Kollegen für Ihr außerstrafrechtliches Anliegen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
0221 - 571 435 410 0

Termine nach Vereinbarung

Erreichbarkeit im Büro
Mo–Fr 8:00–19:00 Uhr

0221 - 571 435 410 0
recht@hatle-westkamp.de
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