Wir betreuen Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, auch als Geschädigte im Rahmen einer Nebenklage oder wenn Sie als Zeuge geladen sind. Unsere Kanzlei verfügt auch insoweit über langjährige Erfahrung. So haben die Anwälte Hatlé und Westkamp in zahlreichen Verfahren wegen Sexualverbrechen, Tötungsdelikten und Staatsschutzverfahren (z.B. sog. „NSU-Verfahren“) die Rechte der Verletzten bzw. ihrer Hinterbliebenen verteidigt.

Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens können Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche von Geschädigten schon im Strafverfahren kostenschonend und beschleunigt geltend gemacht werden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Telefon: 0221 - 968 871 740