Hatlé & Westkamp – Fachanwälte für Strafrecht in Köln
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen mit großer fachlicher Kompetenz und viel Erfahrung zur Seite. Unsere Kanzlei Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte in Köln verfügt über zwei Fachanwälte für Strafrecht. Damit bieten wir beträchtliche Expertise für jede Art von strafrechtlichen Fällen – auch und gerade im Sexualstrafrecht. Unsere Mandanten und Mandantinnen schätzen darüber hinaus unsere Erfahrung in sensiblen Bereichen wie dem Sexualstrafrecht. Wir setzen auf Diskretion und gehen in der persönlichen Betreuung ganz auf Ihre individuelle Situation ein. Unsere Kanzlei für Strafrecht ist sehr zentral in Köln gelegen und gut erreichbar – direkt zwischen Neumarkt und Hahnentor.
Frank Hatlé & Tobias Westkamp – Ihre Fachanwälte für Strafrecht
Die beiden Rechtsanwälte der Kanzlei, Frank Hatlé und Tobias Westkamp, verfügen über ausgewiesene Erfahrung in der Verteidigung bei Sexualstraftaten. Frank Hatlé ist Fachanwalt für Strafrecht und umfassend erfahrener Rechtsanwalt für Sexualstraftaten. Tobias Nikolas Westkamp ist ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht und verfügt neben weiteren Rechtsgebieten im Strafrecht über langjährige überregionale Erfahrung im Sexualstrafrecht. Damit deckt die Kanzlei Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte eine große Bandbreite möglicher Sexualdelikte ab, von sexueller Belästigung bis hin zu schwereren Vorwürfen.
Hervorzuheben sind auch unsere Erfahrungen im Jugendstrafrecht bei Sexualdelikten: Sind die Täter und Täterinnen oder Tatverdächtigen im Jugendalter, dann sind Sexualdelikte häufig entwicklungsbedingt zu sehen. Dies erfordert im Strafverfahren besondere Sensibilität sowie Diskretion.
Sie werden einer Sexualstraftat beschuldigt? Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und kontaktieren Sie umgehend Ihre Fachanwälte für Strafrecht in Köln.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
0221 - 571 435 410 0
Warum ein Rechtsanwalt für Sexualstraftaten so wichtig ist
Der Vorwurf einer Sexualstraftat wiegt schwer: Es drohen nicht nur hohe Strafen, sondern in vielen Fällen auch ein irreparabler Reputationsschaden und weitere Risiken. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Sexualstraftaten wissen wir genau, was in solchen Situationen zählt. Wir schützen Ihre Rechte, auch Ihre Persönlichkeitsrechte, und legen großen Wert auf äußerste Diskretion. Die vertrauliche Mandatsbeziehung umfasst die erforderliche Diskretion zum Fall selbst als auch in Bezug auf intime Informationen zum Mandanten oder zur Mandantin, mit denen wir uns in diesem Zusammenhang befassen.
Die Erfahrung zeigt immer wieder, wie wichtig kompetenter anwaltlicher Beistand im Sexualstrafverfahren ist. Fälle im Sexualstrafrecht sind häufig emotional aufgeladen und erfahren viel – auch mediale – Aufmerksamkeit. Personen, denen die Begehung von schweren Sexualstraftaten vorgeworfen werden,, drohen ganz unterschiedliche Konsequenzen:
- bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
- öffentlichen Anfeindungen und mediale Aufmerksamkeit
- berufliche Konsequenzen
- familiäre Konsequenzen
- möglicherweise Gewalt oder Gewaltandrohungen
Dabei gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung – egal, wie Medien und Öffentlichkeit den Fall darstellen.
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sexualstraftaten wissen, worauf es ankommt. Fehler im Ermittlungsverfahren können ein Grund für einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung sein. Um diese aufzudecken, ist allerdings jahrelange Erfahrung und spezielle strafrechtliche Expertise erforderlich. Dies gilt auch, wenn es darum geht, DNA-Gutachten zu entkräften. Expertise verlangen ebenfalls die in solchen Verfahren häufig anzutreffenden Glaubwürdigkeitsgutachten sowie digitale Beweismittel. Je früher Sie einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Strafrecht konsultieren, desto besser stehen die Chancen, dass sich zusätzliche Schwierigkeiten abwenden lassen.
Auch als Geschädigte, Geschädigter oder Zeugen und Zeuginnen im Zusammenhang mit Sexualdelikten unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie als Geschädigter oder Geschädigte im Rahmen von Geschädigtenbeistand und Nebenklage bei Sexualdelikten oder als geladener Zeuge oder Zeugin von unserer Kompetenz in Sexualstrafverfahren profitieren möchten.
Was kostet ein Strafverteidiger bei Sexualdelikten?
Die Kosten für einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin beim Vorwurf einer Sexualstraftat lassen sich nicht pauschal angeben, da sie stark vom jeweiligen Fall abhängen. Sie richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten sind der Arbeitsaufwand und die Komplexität des Falls. In vielen Fällen wird der gewählte Anwalt oder die gewählte Anwältin als Pflichtverteidiger bzw. -verteidigerin auf Kosten der Staatskasse bestellt. Grundsätzlich ergeben sich in den verschiedenen Verfahrensstadien diese Anwaltsgebühren:
| Verfahrensstadium | Kostenpunkte |
| Ermittlungsverfahren | Grund- und Verfahrensgebühr gemäß RVG |
| Hauptverfahren | Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß RVG |
| Berufungsverfahren bzw. Revision | Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß RVG |
Bei inhaftierten Verdächtigen wird zudem ein Haftzuschlag berechnet. Wird bei Sexualstrafverfahren eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, richtet sich diese nicht nach den Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sondern die Kostenpunkte werden individuell zwischen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin und Mandant bzw. Mandantin vereinbart. Dies trägt dem höheren Aufwand in solchen Verfahren Rechnung. Die genauen Kosten für ein Sexualstrafverfahren sind also häufig erst nach Einblick in den Sachverhalt ersichtlich. In der individuellen Erstberatung besprechen wir alle in Ihrem Fall anfallenden Kosten genau mit Ihnen, denn Kostenklarheit ist uns wichtig.
Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
0221 - 571 435 410 0
So läuft die Verteidigung bei Sexualstraftaten ab
Sobald Sie mit Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen haben, sind Sie in guten Händen. Von hier aus begleiten und verteidigen wir Sie bis zum Abschluss des Verfahrens. Beim Vorwurf eines Sexualdeliktes folgen auf den ersten Kontakt in der Regel diese Schritte:
- In der vertraulichen Erstberatung besprechen wir den Sachverhalt und die voraussichtlichen Kosten.
- Wir nehmen Akteneinsicht und verschaffen uns einen Überblick über den Tatvorwurf sowie den aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens.
- Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die wir detailliert mit Ihnen besprechen.
- Wir vertreten Sie in der Hauptverhandlung und übernehmen während der Verhandlung die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.
- Kommt es zu einer Verurteilung, dann prüfen wir mögliche Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision.
Alle offenen Fragen besprechen wir gerne in der diskreten, individuellen Beratung mit Ihnen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns jetzt!.
Häufige Fragen zum Rechtsanwalt für Sexualstraftaten
Was tun, wenn man wegen einer Sexualstraftat beschuldigt wird?
Sie haben als Beschuldigter oder Beschuldigte ein Schweigerecht bzw. Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie auf keinen Fall irgendeine Form von Aussage zur Sache – weder bei der Vernehmung durch die Polizei noch gegenüber der Gegenseite. Kontaktieren Sie umgehend, wenn Sie von der Strafanzeige erfahren, einen erfahrenen Strafverteidiger oder Strafverteidigerin für Sexualstrafrecht und besprechen Sie mit ihm oder ihr das weitere Vorgehen.
Welche Strafen drohen bei Sexualdelikten?
Je nach Art und Schwere des Delikts drohen unterschiedlich schwerwiegende Strafen für Sexualdelikte. In der Regel handelt es sich aber immer um einen Straftatbestand, für den Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Exhibitionistische Handlungen oder sexuelle Belästigung werden etwa mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem bzw. zwei Jahren bestraft. Für sexuellen Missbrauch von Jugendlichen drohen bereits Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei sexueller Nötigung, mit Höchststrafen bis zu 15 Jahren Gefängnis, gibt es eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern sind schwere Verbrechen mit hohen Haftstrafen. Bei Todesfolge ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Wie lange dauert ein Strafverfahren wegen Sexualstraftaten?
Das hängt davon ab, wie komplex sich der Fall gestaltet, wie eindeutig die Sachlage ist und ob sich der oder die Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Allein das Ermittlungsverfahren zieht sich oft über Monate, manchmal sogar mehr als ein Jahr hin. Lediglich wenn der oder die Verdächtige in Untersuchungshaft einsitzt, ist mit Blick auf den in einem besonderen Maße geltenden Beschleunigungsgrundsatz eine schnellere Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörden zu erwarten. Auch das Hauptverfahren kann bei Sexualstraftaten lange dauern.
Kann ein Strafverteidiger eine Einstellung des Verfahrens erreichen?
Ja, in vielen Sexualstrafverfahren ist eine Verfahrenseinstellung mangels Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit ein mögliches und sinnvolles Ziel der Verteidigungsstrategie.
Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigtem und Angeklagtem?
Eine Person, der ein Sexualdelikt vorgeworfen wird, wird im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter oder Beschuldigte geführt. Sobald das Gericht die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Klage zugelassen hat, wird er oder sie als Angeklagte bzw. Angeklagter bezeichnet. Die Unschuldsvermutung gilt in beiden Fällen und in beiden Fällen kann sich die Person – ob Beschuldigte bzw. Beschuldigter oder Angeklagte bzw. Angeklagter – als unschuldig herausstellen. Deshalb gelten Ihre Rechte in beiden Phasen, sowohl während der Ermittlungen als auch im Hauptverfahren.
