die zugleich Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist.
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet “Rechtsanwalt”.
Die fortbestehende Zulassung kann imRechtsanwaltsregister eingesehen werden.
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Tätigkeit der Kanzlei gelten insbesondere die nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte:
BRAO ( Bundesrechtsanwaltsordnung)
RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
BORA ( Berufsordnung für Rechtsanwälte)
FAO (Fachanwaltsordnung)
Diese und weitere berufsrechtliche Vorschriften können von der Bundesrechtsanwaltskammer bezogen werden und sind bei dieser unter dem LinkBerufsrecht im Internet abrufbar. Zudem sind die Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.