Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge: Wo ist der Unterschied?

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge sind zwei verschiedene Straftatbestände, die sich in der rechtlichen Bewertung und den jeweiligen Tatbestandsmerkmalen unterscheiden. Wir zeigen Ihnen die konkreten Unterschiede und nennen zwei Beispiele aus dem Alltag.

Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht? In der Kanzlei Hatlé & Westkamp betreuen wir viele Mandanten und Mandantinnen in strafrechtlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via E-Mail.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Fahrlässige Tötung vs. Körperverletzung
  3. Beispiele aus dem Alltag
  4. Juristische Beratung im Strafrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der fahrlässigen Tötung wurde der Tod einer Person durch Fahrlässigkeit verursacht.
  • Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die zugefügte Verletzung absichtlich, nicht jedoch der daraus resultierende Tod der Person.
  • In der Kanzlei Hatlé & Westkamp beraten und unterstützen wir Sie gerne in beiden Straftatbeständen.
§80 StGB Gesetzestext Fahrlässige Tötung
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Fahrlässige Tötung vs. Körperverletzung

Fahrlässige Tötung (geregelt durch § 222 StGB) liegt vor, wenn jemand durch Fahrlässigkeit den Tod einer anderen Person verursacht. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Fahrlässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und dadurch den Tod einer anderen Person verursacht hat.

Körperverletzung mit Todesfolge (geregelt durch § 227 StGB) hingegen ist eine Straftat, bei der jemand durch eine rechtswidrige Handlung eine andere Person körperlich verletzt und dadurch den Tod dieser Person verursacht. Anders als bei der fahrlässigen Tötung handelt es sich hierbei um eine vorsätzliche Tat, die in der Regel schwerer wiegt und deshalb mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird.

Beispiele aus dem Alltag

Eine fahrlässige Tötung liegt vor, wenn ein Autofahrer, der während der Fahrt durch sein Mobiltelefon abgelenkt ist und deswegen eine rote Ampel übersieht, einen Unfall verursacht, infolgedessen ein Mensch tödlich verletzt wird. Der Fahrer hatte in diesem Fall nicht die Absicht, jemand anderes zu verletzen.

Körperverletzung mit Todesfolge liegt beispielsweise vor, wenn ein Mann, der im Streit einen anderen Mann schlägt, dieser daraufhin stürzt und dabei schwer am Kopf verletzt wird. Der Verletzte wird in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er einige Tage später an den Folgen der Verletzungen stirbt. In diesem Fall hat der Täter die körperliche Verletzung vorsätzlich verursacht und der Tod des Opfers war eine Folge dieser Tat, obgleich der Tod nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Juristische Beratung im Strafrecht

Sie haben eine fahrlässige Tötung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen? Wenden Sie sich in diesem Fall möglichst zeitnah an die Rechtsanwälte der Kanzlei Hatlé & Westkamp. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Fragen Sie jederzeit unverbindlich an unter der Telefonnummer 0221 - 571 435 410 0 oder nehmen Sie schriftlich mit uns Kontakt auf.