Was bewirkt eine Nebenklage?

Die Nebenklage stellt im deutschen Strafrecht die Möglichkeit dar, dass sich das Opfer einer Straftat dem Strafprozess als Prozessbeteiligter anschließen kann. Dieses Instrument gewährt den Opfern von Straftaten die Möglichkeit, den Strafprozess aktiv zu begleiten, wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen, und eigene Interessen durchsetzen. Dies ist insbesondere dadurch vorteilhaft, dass der Nebenkläger gesonderte Rechte im Verfahren hat und an der Hauptverhandlung teilnehmen darf. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer kann die Nebenklage erheben?
  3. Welche Rechte stehen dem Nebenkläger zu?
  4. Wer trägt die Kosten der Nebenklage?
Was bewirkt eine Nebenklage?
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nebenkläger kann sich dem Strafprozess anschließen und so Prozessbeteiligter werden.
  • Die Prozessbevollmächtigung eines Rechtsanwalts steht auch dem Nebenkläger zu.
  • Bei einer Verurteilung trägt der Angeklagte in der Regel auch die Kosten der Nebenklage. 

Wer kann die Nebenklage erheben?

Nach § 395 I StPO darf jeder, der durch eine dort angeführte Tat unmittelbar verletzt wurde, sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Zum Anschluss berechtigt ist beispielsweise der Verletzte von

  • Sexualdelikten
  • versuchten Tötungsdelikten
  • Körperverletzungsdelikten
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz

Bei vollendeten Tötungsdelikten geht das Antragsrecht auf Verwandte über.

Die Nebenklage wird dadurch erhoben, dass eine Anschlusserklärung abgegeben wird. Diese Erklärung erfolgt schriftlich und im besten Fall durch einen Rechtsanwalt. Dieser erklärt darin, dass sich das Opfer als Nebenkläger dem Verfahren anschließen möchte. Diese Erklärung kann in jedem Stadium des Verfahrens abgegeben werden, und wird mit Anklageerhebung wirksam. Auch wenn im Rahmen der Nebenklage kein Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich dennoch, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Nebenklage einleitet und zudem rechtlich berät bzw. die Prozesshandlungen vornimmt. 

Welche Rechte stehen dem Nebenkläger zu?

Dem Nebenkläger steht eine ganze Reihe an Rechten zu: 

Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Anwalt der Nebenklage Akteneinsicht beantragen und sich so einen Überblick über den Sach- und Verfahrensstand machen. Zudem hat der Nebenkläger vor allem das Recht, beim Prozess anwesend zu sein. Der Nebenkläger hat zudem das Recht, Zeugen oder gar den Angeklagten zu befragen. Zudem kann er Anträge, wie zum Beispiel einen Beweisantrag oder einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter stellen. Darüber hinaus kann der Nebenkläger im Strafverfahren auch Rechtsmittel, einlegen. 

Insbesondere kann ein Rechtsanwalt für einen Nebenkläger einen sogenannten Adhäsionsantrag stellen, und dergestalt auf eine Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung eines Schadensersatzes und/oder Schmerzensgelds hinwirken.

Wer trägt die Kosten der Nebenklage?

Kommt es zu einer Verurteilung des Angeklagten, werden die Kosten der Nebenklage in der Regel dem Angeklagten auferlegt, sodass der Nebenkläger keine Kosten zu befürchten hat. Dies stellt sich jedoch natürlich erst im Laufe des Verfahrens bzw. zum Zeitpunkt des Urteils heraus. Bei besonders schwerwiegenden Straftaten kann der Nebenkläger jedoch sogar einen Rechtsanwalt als von der Justizbeigeordneten Rechtsanwalt gestellt bekommen. Dergestalt kann der beauftragte Rechtsanwalt die Kosten seines Tätigwerdens bei der Staatskasse geltend machen. Überdies kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Effektive Vertretung der Nebenklage durch Ihre Rechtsanwälte in Köln

Es empfiehlt sich einen erfahrenen Rechtsanwalt im Strafrecht für die Erhebung einer solchen zu mandatieren. Wir verfügen als Fachanwälte für Strafrecht über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Sie während der Nebenklage effektiv und erfolgreich zu begleiten.

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