Steuerhinterziehung 

Die Steuerhinterziehung stellt ein strafbares Delikt dar, das von den Strafverfolgungsbehörden akribisch verfolgt wird. Welche gesetzlichen Regelungen für die Steuerhinterziehung gelten, welches Strafmaß dabei zu erwarten ist und wie konkrete Präventionsmaßnahmen ergriffen werden können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Gesetzliche Regelungen zur Steuerhinterziehung
  3. Typische Fallkonstellationen und ihre Strafmaße
  4. Präventionsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen
  5. Umgang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung
Richterhammer und Euro-Münzen als Symbol für Steuerhinterziehung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die vorsätzliche Steuerhinterziehung stellt eine Straftat dar, die leichtfertige Steuerhinterziehung eine Ordnungswidrigkeit..
  • Das Strafmaß variiert von Geldstrafe bis hin zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
  • Dank der Selbstanzeige ist Straffreiheit möglich.

Gesetzliche Regelungen zur Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) normiert: Demnach begeht derjenige Steuerhinterziehung, der vorsätzlich eine Steuerverkürzung herbeiführt oder einen sonst nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt. Vorsatz ist daher im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

Demgegenüber steht die Fahrlässigkeit im Sinne des § 15 StGB, die dann vorliegt, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Nach § 378 AO ist auch die grob fahrlässige Begehung als leichtfertige Steuerhinterziehung strafbar, wenn kein Vorsatz vorlag, aber die erforderliche Sorgfalt in grobem Maß unbeachtet geblieben ist.

Steuern werden – egal ob vorsätzlich oder grob fahrlässig – immer dann hinterzogen, wenn gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden. Dies kann in Form der Steuererklärung, aber auch bei Anträgen oder Steueranmeldungen der Fall sein. Sollte der Täter bzw. die Täterin selbst bemerken, dass die Angaben falsch oder nicht vollständig waren, ist er bzw. sie nach § 153 AO dazu verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu berichtigen.

Typische Fallkonstellationen und ihre Strafmaße

Typischerweise wird die Steuerhinterziehung bei folgenden Methoden erkannt und verfolgt: 

  • Unvollständige oder unstimmige Angaben des bzw. der Steuerpflichtigen
  • Aufdeckung von Schwarzarbeit im Unternehmen
  • Verlagerung von Einkünften ins Ausland
  • Erbschaften und nicht versteuertes Vermögen

Oftmals wird die Tat durch eine Betriebsprüfung im Unternehmen erkannt, was den Anfangsverdacht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens liefert. Nach § 370 AO beträgt der gesetzliche Strafrahmen der Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung oder gewerbsmäßiger, gewaltsamer bzw. bandenmäßiger Schmuggel vor, beträgt das Strafmaß bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Daneben kann das Gericht auch Nebenstrafen verhängen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit begangen wird. Das Gericht kann dann ein Berufsverbot anordnen.

Um diesen besonders gravierenden Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung zu vermeiden und das Strafmaß möglichst weit zu minimieren, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu beauftragen, der bzw. die Sie umfassend berät und Ihre Interessen vertritt.

Präventionsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen

Damit der Vorwurf der Steuerhinterziehung erst gar nicht entstehen kann, ist eine gute steuerliche Beratung Pflicht. Sowohl Privatleute als auch Gewerbetreibende oder Unternehmer und Unternehmerinnen sollten Ihre Prozesse und steuerlichen Unterlagen regelmäßig von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin prüfen und sich dahingehend beraten lassen. Dadurch werden illegale Steuerverkürzungen regelmäßig vermieden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich in Unternehmen, auf gute Compliance-Systeme zu setzen. Mit diesen speziellen Strukturen sorgen Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Geschäftsführer und -führerinnen dafür, dass Recht und Gesetz im Unternehmen eingehalten werden und so strafrechtliche Risiken vermieden werden. Dadurch werden Gesetzesverstöße rechtzeitig aufgedeckt und wenn möglich verhindert.

Umgang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung

Sollten Sie den Verdacht haben, möglicherweise Steuern hinterzogen zu haben – sei es auch fahrlässig – dann sollten Sie sich möglichst schnell an einen Rechtsanwalt wenden. n. Hier gilt es schnell zu handeln und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um von einer strafbefreienden Selbstanzeige zu profitieren. Diese stellt eine Besonderheit im Steuerstrafrecht dar: Sie soll dem Täter bzw. der Täterin die Möglichkeit geben, die Straftat zu melden, aber dennoch die „goldene Brücke“ zurück in die Legalität zu bekommen. 

Allerdings ist diese Selbstanzeige bzw. ihre Wirksamkeit an Voraussetzungen und Fristen geknüpft und sollte daher sorgfältig in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und einem Steuerberater o ausgearbeitet werden, da fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeigen mitunter negative Folgen für den Prozess haben können.

Ebenso sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, so Sie bereits Kenntnis von einem gegen Sie eingeleiteten Steuerstrafverfahren haben oder sogar eine entsprechende Anklage gegen Sie erhoben wurde.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Steuerstrafrecht gerne für weitere Informationen oder einen ersten Beratungstermin.