Wer sich im Bereich der Steuerrechts eine Schuldigkeit hat zukommen lassen, kann durch eine Selbstanzeige für Straffreiheit sorgen. Diese Regelung war lange Zeit in einem großen Umfang gültig, wurde in den letzten Jahren aber mehr und mehr eingeschränkt. Wenn auch Sie vor der Frage stehen, ob Sie den Weg der Selbstanzeige wählen sollten und ob die Strafbefreiung hierfür erfolgreich ist, verraten wir von der Kanzlei Hatlé & Westkamp Ihnen wichtige Tipps in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidende Voraussetzungen für die Straffreiheit im Steuerrecht
- Sperrgründe, die gegen die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige sprechen
- Holen Sie sich rechtlichen Rat vor der Selbstanzeige
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Sie von der strafbefreienden Wirkung bei einer Selbstanzeige beim Finanzamt profitieren können, müssen Sie wichtige Voraussetzungen einhalten. Dazu gehören vollständige Berichtigungen und die rechtzeitige Zahlung aller anfallenden Steuern.
- Zudem dürfen keine relevanten Sperrgründe vorliegen, die gegen die strafbefreiende Wirkung sprechen.
- Lassen Sie sich unbedingt vorab von einem Spezialisten oder einer Spezialistin für Steuerstrafrecht beraten, damit Sie auch wirklich von der Straffreiheit profitieren können.
Entscheidende Voraussetzungen für die Straffreiheit im Steuerrecht
Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, damit bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auch wirklich die strafbefreiende Wirkung greift. Im Steuerstrafrecht wurden in den letzten Jahren diese Faktoren stetig verschärft.
Entscheidende Voraussetzungen sind:
- Sie müssen fehlende Angaben einer Steuerart vollständig berichtigen oder fehlende Angaben zu Steuern nachholen.
- Die Verjährung von Steuerhinterziehung ist im Steuerstrafrecht auf zehn Kalenderjahre festgelegt. Die Berichtigung gilt daher für den kompletten Zeitraum.
- Sie zahlen alle fehlenden Steuern fristgerecht inklusive der angefallenen Zinsen nach.
Neben diesen genannten Voraussetzungen dürfen auch keine Sperrgründe vorliegen, die gegen die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige sprechen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Entdeckungsrisiko der Steuerhinterziehung beim Finanzamt bereits recht hoch ist oder wenn die Summe der hinterzogenen Steuern eine gewisse Summe überstiegen hat.
Sperrgründe, die gegen die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige sprechen
Sperrgründe gibt es einige, bei denen die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr entfaltet. Dazu gehören:
- Androhung des Finanzamts einer Steuerprüfung
- Bekanntgabe der Einleitung eines Verfahrens zur Steuerhinterziehung
- Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau
- Ausschluss bei einem besonders schweren Fall
- Übersteigen des verkürzten Betrags von 25.000 Euro
Holen Sie sich rechtlichen Rat vor der Selbstanzeige
Damit Sie die Wirkung der Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung nicht verfehlen, sollten Sie vorab rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin einholen. Denn wenn Sie nicht alle Voraussetzungen der Selbstanzeige einhalten, ist die Gefahr groß, dass Sie nicht die strafbefreiende Wirkung, sondern ein reguläres Strafverfahren zur Steuerhinterziehung provozieren.
So lassen sich alle Möglichkeiten der Selbstanzeige beim Finanzamt prüfen, damit Sie auch wirklich von Straffreiheit profitieren können.
Bei Wirksamkeit der Selbstanzeige müssen Sie keine Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder eine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass Sie dennoch von verschiedenen Disziplinarmaßnahmen nach dem Beamtenrecht im Zweifel betroffen sein können.