Unfallflucht? Das können Sie bei einem Schaden tun!

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist das ärgerlich genug und verursacht regelmäßig erheblichen – auch bürokratischen – Aufwand. Wenn der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt, ohne seinen Feststellungspflichten nachzukommen bzw. diese dann nachzuholen, ist das besonders problematisch. Dann liegt eine Straftat vor.

Wir von der Kanzlei Hatlé & Westkamp in Köln sprechen als Fachanwälte für Strafrecht dann von einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Allgemein ist die Rede von Fahrer- oder Unfallflucht. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie tun müssen, so Sie einen Unfall verursacht haben, und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie von einer Fahrer- bzw. Verkehrsunfallflucht betroffen sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unfallflucht – Rechte und Pflichten im Überblick
  3. Möglichkeiten zum Umgang mit Fahrerflucht
Unfallflucht? Das können Sie bei einem Schaden tun!
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer sich ohne Feststellung seiner Personalien, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung gegenüber dem anderen Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernt, begeht Unfallflucht. Dies gilt auch für einen Unfallbeteiligten, der nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlässt, und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
  • Ein Fachanwalt für Strafrecht ist die richtige Ansprechperson für all jene, denen Fahrerflucht vorgeworfen wird.

Unfallflucht – Rechte und Pflichten im Überblick

Wer einen Unfall verursacht, sei es nur ein Kratzer auf dem Parkplatz, ist verpflichtet, der geschädigten Person seine Identität preiszugeben, das Fahrzeug nicht fortzubewegen und die Art seiner Beteiligung zu offenbaren. Sollte der Unfallgegner nicht eintreffen, muss die Polizei gerufen werden. Lediglich ein Zettel mit den Kontaktdaten der Unfallverursacherin oder des -verursachers genügt nicht. Auch dann handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Anschließend muss der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.

Wenn Sie selbst von Unfallflucht betroffen sind, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Foto von den Schäden an Ihrem Fahrzeug machen
  • Potenzielle Zeuginnen und Zeugen ansprechen
  • Polizei verständigen
  • Anzeige gegen Unbekannt erstatten

Je mehr Beweise Sie sammeln, desto besser ist Ihre Ausgangssituation, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Möglichkeiten zum Umgang mit Fahrerflucht 

Unfallflucht ist eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch. Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis können die Konsequenz sein. Sollten bei dem Unfall Personen verletzt worden sein, kann überdies der Straftatbestand der bspw. fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 Strafgesetzbuch erfüllt sein. Auch hier drohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug. Einen Unfallort kommentarlos zu verlassen, ist also weit mehr als ein Kavaliersdelikt.

Wenn Ihnen selbst Fahrerflucht vorgeworfen wird, sollten Sie sich ebenfalls an einen Anwalt wenden. Etwaige Strafen können mit einem erfahrenen Verteidiger möglicherweise abgewendet werden. Das gilt auch dann, wenn Sie möglicherweise zunächst gar nicht bemerkt haben, dass Sie einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht haben.