Verfahrensarten im Strafrecht

Als Anwalt für Strafrecht gibt es kaum einen Fall, der dem anderen gleicht. So unterschiedlich wie die Klientinnen und Klienten sind auch die Anklagen und nicht zuletzt die verschiedenen Gerichtsprozesse. Denn Strafrecht ist nicht gleich Strafrecht: Es kommt auf die Thematik an, welcher Strafprozess und welches Gericht zum Einsatz kommen. Erfahren Sie in unserem Blogartikel alles über die wichtigsten Verfahrensarten im Strafrecht. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Der Strafprozess
  3. Der Zivilprozess
  4. Prozesse mit gesonderten Ordnungen 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei dem Strafprozess handelt es sich um den klassischen und prominentesten Gerichtsprozess, der aus privater Anklage, Vorverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren besteht. 
  • Der Zivilprozess betrifft hauptsächlich privatrechtliche, finanzielle und vertragliche Angelegenheiten wie beispielsweise Miet-, Kauf- und Eheverträge.
  • Strafprozesse mit gesonderten Prozessordnungen sind Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsprozesse.
Verfahrensarten im Strafrecht
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Der Strafprozess

Beim Strafprozess handelt es sich um den klassischen Gerichtsprozess, wie wir ihn beispielsweise aus Dokumentationen oder der Presse kennen. Jemand wird angeklagt und es folgt zunächst ein Ermittlungsverfahren, auch Vorverfahren genannt. Die Ermittlung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft auf gerichtlicher Seite und in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden oder anderen Instanzen. Im Anschluss kommt es in den meisten Fällen zur Anklageerhebung. Darauf folgt das Zwischenverfahren, in dem seitens des Gerichts entschieden wird, ob es zum Hauptverfahren kommt. 

Das Hauptverfahren bzw. die Hauptverhandlung ist dann die eigentliche Gerichtsverhandlung, die in den meisten Fällen auch eintritt. Je nach Fall wird das Gerichtsverfahren vom Amts-, Landes- oder Bundesgericht geführt. Schließlich wird am Ende des Gerichtsverfahrens, das sich oft sehr lange hinzieht, ein Urteil gefällt. 

Strafrechtsprozesse gibt es viele verschiedene. Beispiele sind das Sexualstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Arzneimittel- bzw. Medizinstrafrecht und viele mehr. Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Köln zu Ihrer strafrechtlichen Frage oder Anklage.

Der Zivilprozess

Während es beim Strafprozess, wie der Name schon verrät, um Straftaten handelt, geht es beim Zivilprozess um zivilrechtliche Angelegenheiten. Das bedeutet, Zivilprozesse umfassen jegliche privatrechtliche Themen, die sich beispielsweise mit Verträgen auseinandersetzen. Prominente Beispiele hierfür sind Streitigkeiten bei Miet- oder Kaufverträgen. Auch viele Themen des Ehe- und Familienrechts fallen unter die Zivilprozesse.

Hier kommt es wie beim Strafprozess wieder auf den spezifischen Fall an, welches Gericht für das Verfahren zuständig ist. Bis zu einem Streitwert von 5000 € landet der Fall beim zuständigen Amtsgericht. Für Familien- und Mietangelegenheiten ist das Amtsgericht unabhängig vom Streitwert zuständig. Falls Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, fungiert in diesem Fall das Landgericht als Berufungsgericht

Prozesse mit gesonderten Ordnungen 

Es gibt noch weitere Arten von Gerichtsprozessen, die jedoch seltener sind und gesonderte Prozessordnungen haben. Hierunter fallen Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsprozesse. Für die Verfahren vor diesen Gerichten gelten spezielle Gesetze, die auf die jeweilige Prozessart spezifischer zugeschnitten sind.