Kapitalverbrechen: Was steckt hinter dem Begriff?

Wenn Sie den Begriff „Kapitalverbrechen“ zum ersten Mal hören oder lesen, wissen Sie im ersten Moment möglicherweise nicht, worum es sich dabei überhaupt handelt. Bei einem Kapitalverbrechen handelt es sich nicht um ein Verbrechen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität – auch wenn das erst einmal so klingt. „Kapital-“ steht hier nicht für Vermögen oder Geld. Vielmehr handelt es sich bei dieser Art des Verbrechens um besonders schwere Vergehen, also solche von kapitalem Ausmaß.

Wer sich also mit einem solchen Strafvorwurf konfrontiert sieht, steht häufig vor dem bis dahin schwerwiegendsten Problem seines Lebens. Umso wichtiger ist bei dem Vorwurf eines Kapitalverbrechens ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite. Unsere Anwälte von der Kanzlei Hatlé & Westkamp in Köln bieten Ihnen eine langjährige Expertise im Bereich Kapitalverbrechen.

Polizeiauto mit Blaulicht als Symbol für Kapitalverbrechen
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Die historische Definition eines Kapitalverbrechens

Die Vorsilbe „Kapital-“ leitet sich ursprünglich von dem lateinischen „capitalis“ ab, was sich wörtlich mit „den Kopf betreffend“ übersetzen lässt. Dabei offenbart sich schon unmissverständlich die historische Definition eines Kapitalverbrechens: Nämlich ein so schweres Verbrechen, dass dies mit dem Tode (also mit dem Kopf) zu bestrafen sei.

Die Todesstrafe ist zwar mittlerweile in fast allen westlichen Ländern abgeschafft oder zumindest ausgesetzt. Nichtsdestotrotz vermittelt die Wortherkunft einen sehr klaren Eindruck davon, was sich generell unter einem Kapitaldelikt verstehen lässt. Kapitalverbrechen oder auch Schwerverbrechen sind also gerade die Verbrechen, für die im alten Rom als adäquate Strafe nur der Tod infrage kam.

Welche Verbrechen fallen unter den Begriff?

Es gibt grundsätzlich keine offizielle, feste Definition, was konkret in den Bereich der Kapitalverbrechen fällt. Im Allgemeinen herrscht aber Einigkeit darüber, dass es sich dabei vorwiegend um diejenigen Delikte handelt, die sich entweder gegen die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person und/oder aber auch gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten. So handelt es sich dabei insbesondere um:

  • Mord
  • Totschlag
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Jegliche weitere Straftaten mit Todesfolge
  • Vergewaltigung und schwere Sexualdelikte

Entsprechend dem Schweregrad der Straftaten ist auch das dafür vorgesehene Strafmaß bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe hoch. Damit sind die potenziellen persönlichen Folgen für Beschuldigte in aller Regel existenzbedrohend.

Die letzte Rettung: der Anwalt an Ihrer Seite

Wenn Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen, sind die Auswirkungen in allen Ihren Lebensbereichen erheblich groß. Regelmäßig werden Sie sich gegen eine drohende Untersuchungshaft verteidigen müssen. Jedoch fallen nicht nur die unmittelbaren juristischen Folgen aufgrund der Strafverfolgung ins Gewicht. Regelmäßig hinterlässt schon alleine der Vorwurf eines Kapitalverbrechens enorme Spuren im persönlichen Leben, sei es familiär oder beruflich.

Um dem umfassend gegenzusteuern, ist eine effektive Strafverteidigung unumgänglich. Auch wer faktisch unschuldig ist, sieht sich bei derartigen Strafvorwürfen zunächst den Ermittlungsbehörden allein ausgeliefert. Während Sie sich dabei in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden, sind unsere Anwälte der Kanzlei Hatlé & Westkamp in Köln routinierte und erfahrene Experten im Bereich des Strafrechts.Unsere Verteidiger verstehen es, die prozessualen Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten hochzuhalten sowie gezielt die einmal gefasste Ermittlungshypothese anzugreifen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie, um von Ihrer gegenwärtigen Position aus einen bestmöglichen Ausgang zu erkämpfen. Mit den Instrumenten der Strafprozessordnung gelingt es uns, eine schlagkräftige Verteidigung auf die Beine zu stellen und allen möglichen Widrigkeiten zum Trotz ein starker Partner an Ihrer Seite zu sein.